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Zwei Packungen vergleichen — welche Angaben das überhaupt erlauben

Zwei Packungen, dieselbe Pflanze, dieselbe Milligrammzahl — und trotzdem zwei verschiedene Erzeugnisse. Welche Angaben einen Vergleich tragen und welche bloss danach aussehen.

Die Ausgangslage

Wer zwei Nahrungsergänzungsmittel nebeneinanderlegt, sucht zuerst nach Zahlen. Die Milligrammangabe springt ins Auge und wirkt wie ein Massstab: mehr Milligramm, mehr Gegenwert.

Bei Pflanzenauszügen trägt dieser Schluss nicht weit. Die Zahl bezeichnet das Gewicht des Auszugs — und der ist, anders als eine chemisch definierte Substanz, kein einheitlich bestimmter Stoff.

Warum die Milligrammzahl für sich genommen wenig sagt

Bei Vitamin C ist der Fall klar: 100 mg sind 100 mg, unabhängig vom Hersteller. Bei einem Kamillenauszug dagegen hängt vom Herstellungsweg ab, was in diesen 100 mg steckt.

Ein Auszug lässt sich stark oder schwach einengen, aus verschiedenen Pflanzenteilen gewinnen und mit verschiedenen Mitteln herausziehen. Alle drei Entscheidungen verändern das Ergebnis, ohne dass die Milligrammzahl sich ändert.

Das Verhältnis als erste Zusatzangabe

Steht neben dem Auszug eine Angabe wie 4:1, ist ein Stück mehr bekannt. Sie besagt, dass vier Gewichtsteile getrocknete Pflanze zu einem Teil Auszug eingeengt wurden.

Damit lässt sich zurückrechnen: 200 mg eines Auszugs 4:1 gehen auf rund 800 mg getrocknete Pflanze zurück, 120 mg auf rund 480 mg, 60 mg auf rund 240 mg.

Wo diese Rechnung einen blinden Fleck hat

Das Verhältnis beschreibt ein Gewichtsverhältnis und nicht den Gehalt an einer bestimmten Verbindung. Ob der Stoff, auf den es ankommt, beim Einengen überhaupt mitgegangen ist, bleibt offen.

Zwei Auszüge derselben Pflanze, beide sauber als 4:1 deklariert, können deshalb unterschiedlich zusammengesetzt sein — der Vergleich über das Verhältnis allein bleibt unvollständig.

Der Prozentwert schliesst die Lücke

Erst eine Einstellung macht Erzeugnisse vergleichbar. Sie nennt den prozentualen Gehalt einer konkreten Verbindung im Auszug, etwa „90 % Inulin”.

Aus 140 mg eines solchen Auszugs lassen sich dann 126 mg Inulin errechnen — eine Zahl, die sich einem zweiten Erzeugnis gegenüberstellen lässt. Ohne Prozentwert vergleicht man Gewichte, mit ihm Gehalte.

Pflanzenteil und Auszugsmittel

Zwei weitere Angaben entscheiden mit. Der Pflanzenteil: Ein Fenchelauszug aus den Früchten ist etwas anderes als einer aus den oberirdischen Teilen. Das Auszugsmittel: Wasser, Alkohol und Öl lösen unterschiedliche Stoffgruppen heraus.

Beides steht selten auf der Packung. Findet es sich doch, spricht das für eine sorgfältig geführte Deklaration.

Tagesportion oder einzelne Kapsel

Die häufigste Fehlerquelle beim Vergleichen ist die Bezugsgrösse. Ein Erzeugnis weist die Mengen je Kapsel aus, ein anderes je Tagesportion aus zwei oder drei Kapseln.

Wer die Zahlen unbesehen nebeneinanderstellt, vergleicht dann das Doppelte mit dem Einfachen. Ein Blick auf die Spaltenüberschrift der Tabelle klärt das in Sekunden.

Auch die Packungsgrösse gehört dazu

Zwei Erzeugnisse mit gleichem Preis müssen nicht gleich viel kosten. Entscheidend ist, für wie viele Tage die Packung reicht: Zehn Kapseln bei zwei Kapseln täglich ergeben fünf Tage, dieselben zehn Kapseln bei einer täglich ergeben zehn.

Der Preis je Tag ist damit die ehrlichere Vergleichsgrösse als der Preis je Packung.

Was das Etikett in der Schweiz nennen muss

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln richtet sich hier nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und der Verordnung über die Information über Lebensmittel. Verlangt ist unter anderem die Nennung der Bestandteile und ihrer Menge in der empfohlenen Tagesportion.

Wie diese Menge bei Pflanzenauszügen auszudrücken ist, wird nicht im Einzelnen vorgeschrieben. Einstellung und Auszugsmittel anzugeben, bleibt eine freiwillige Entscheidung des Herstellers.

Eine brauchbare Reihenfolge fürs Vergleichen

Zuerst die Frage, ob Mengen überhaupt beziffert sind — fehlen sie, endet der Vergleich hier. Dann die Bezugsgrösse: Kapsel oder Tagesportion. Anschliessend die Einstellung, sofern vorhanden, und erst danach das Verhältnis. Zuletzt der Preis je Tag statt je Packung.

Fünf Blicke, die mehr klären als jede Produktbeschreibung.

Wo der Vergleich endet

Keine dieser Angaben sagt etwas über Wirksamkeit oder Sicherheit aus. Sie ersetzen keine gesundheitsbezogene Angabe — und für die meisten in Nahrungsergänzungsmitteln verwendeten Pflanzen gibt es eine solche gar nicht.

Was ein geübter Blick aufs Etikett leistet, ist bescheidener und trotzdem nützlich: Er zeigt, welcher Hersteller offenlegt, was in der Packung steckt, und welcher sich mit Allgemeinplätzen begnügt.

Worauf sich diese Seite stützt

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Heilmittel und ersetzt weder eine ausgewogene Ernährung noch eine gesunde Lebensweise noch das ärztliche Gespräch. Beschwerden, die beunruhigen, gehören abgeklärt; einen Parasitenbefall stellt eine Untersuchung fest und nicht die Beschreibung von Symptomen.

Auf dieser Seite steht keine gesundheitsbezogene Angabe, weil für keinen Bestandteil eine besteht. Marke und Werbeaussagen des Anbieters sind keine solchen Angaben.

Die Zusammensetzung gibt das physische Etikett wieder (Stand 24.09.2026). Massgebend ist das Etikett des erhaltenen Erzeugnisses. Der Vermerk „hergestellt im Auftrag von” bezeichnet den Auftraggeber, nicht den Hersteller.

Der Preis wurde am 24.09.2026 geprüft und kann sich ändern; Einfuhrabgaben sind gesondert zu beachten. Der Betreiber dieser Seite ist weder Verkäufer noch Hersteller und kann für die Weiterleitung der Kontaktanfrage eine Vergütung erhalten, die den Preis für die Käuferschaft nicht verändert.

Eine Klarstellung dazu. Für Zichorien-Inulin besteht durchaus eine Angabe, sie betrifft allerdings einen anderen Rohstoff und eine Menge von etwa 12 g pro Tag. Das Inulin in Neoflorax stammt aus Topinambur und liegt bei 126 mg je Tagesportion; damit ist jene Angabe hier nicht einschlägig. Für diese Form, diese Herkunft und diese Menge besteht keine Angabe, die sich auf das Erzeugnis beziehen liesse.

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